Newsarchiv30.06.2005 - NoVA bei Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im InlandNach § 1 Z 3 letzter Satz NoVAG unterliegt die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem KFG zuzulassen wäre, der NoVA. Damit werden all jene Fälle, in denen ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug, welches aufgrund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen im Inland zuzulassen wäre, bei dem die tatsächliche Zulassung jedoch unterlassen wird, der NoVA unterworfen. Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zuzulassen ist, richtet sich grundsätzlich nach dessen „dauerndem Standort“. Der dauernde Standort eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen hängt wiederum davon ab, von wem das betroffene Fahrzeug im Inland verwendet wird. Autor: Martin Schober | Erstellt: 30.06.2005 09:15 | Gelesen: 367 mal 29.06.2005 - Europäische Union - QUELLENSTEUER (Zinsenrichtlinie)Von den Mitgliedsstaaten der europäischen Union (EU) wurde eine - ausschließlich Devisenausländer betreffende - EU-weite Guthabens-besteuerung von Konten und Veranlagungsprodukten per 1.7.2005 beschlossen (EU-Zinsenrichtlinie). Autor: Martin Schober | Erstellt: 29.06.2005 07:36 | Gelesen: 1386 mal 28.06.2005 - Handymasten-Steuer im NÖ Landtag beschlossenDer Niederösterreichische Landtag hat am 21. 6. 2005 das NÖ Sendeanlagenabgabegesetz beschlossen. Die „Handymasten-Steuer“ wird mit 1. 1. 2006 in Kraft treten und vorerst vier Jahre lang gelten. Autor: Martin Schober | Erstellt: 28.06.2005 11:24 | Gelesen: 364 mal 27.06.2005 - elixa STEUER-INFO 02 | 2005 - ab sofort online im Newsarchiv !!Als speziellen Service erhalten Klienten die elixa STEUER-INFO 6x pro Jahr ins Haus geliefert. Autor: Martin Schober | Erstellt: 27.06.2005 19:45 | Gelesen: 313 mal 24.06.2005 - UID-Nummer des Leistungsempfängers nur bei Beträgen über 10.000 €In der Regierungsvorlage zum Beschäftigungs- und Wachstumsgesetz 2005 ist vorgesehen, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch des Lieferungs- und Leistungsempfängers nur dann auf der Rechnung anzugeben ist, wenn der Rechnungsbetrag 10.000 € übersteigt. Damit soll insbesondere bei Massengeschäften der administrative Aufwand für die Wirtschaft gering gehalten werden. Im Begutachtungsentwurf war die Angabe der UID-Nummern sowohl des liefernden oder leistenden Unternehmers wie auch des Lieferungs- oder Leistungsempfängers noch ohne Begrenzung vorgesehen. Autor: Martin Schober | Erstellt: 24.06.2005 08:46 | Gelesen: 377 mal Quick LoginNewsletter
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