VwGH anerkennt "Marketing-Events" als Werbung - Gästebewirtung steuerlich erleichtert

Derzeit sind "Marketing-Events" besonders trendy: Veranstaltungen von Industriefirmen, Gewerbetreibenden, auch von Freiberuflern, die der beruflichen Werbung dienen sollen. Unvermeidlicher Teil solcher Events sind die kalten und warmen Buffets; unvermeidlich ist auch der spätere Streit mit der Finanz, ob und inwieweit die frugale Zeremonie auch steuerlich absetzbar ist. Werbung absetzbar / Repräsentation verpöntDer Werbungsbegriff setzt hier die "Übermittlung einer Produkt- oder Leistungsinformation" voraus! Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche Veranlassung weitaus überwiegt, können diese Bewirtungsausgaben zu 50% abgesetzt werden.Beachte:werbeähnliche Aufwendungen sind nicht verwertbar, dh reine Kontaktplfege bzw Meinungsaustausch zwischen Geschäftsfreunden "zählen nichts".

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