Erhöhung der Beitragsgrundlage im GSVG in der Unternehmensgründerphase

Für die ersten drei Jahre der Erwerbstätigkeit kann die Erhöhung der Beitragsgrundlage um "Investitionen" beantragt werden. In diesem Fall gäbe es eine höhere Pensionsbemessungsgrundlage (§ 25 Abs 6a GSVG)Bitte beachten Sie, dass die Regelung grundsätzlich auch für die Krankenversicherung gilt. In den ersten beiden Kalenderjahren des Neueintritts sind die KV-Beiträge von der Höhe der Einkünfte unabhängig. Ab dem dritten Jahr gibt es jedoch eine Nachbemessung.Ob diese Option in der Praxis sehr oft vorkommen wird, ist eher zu bezweifeln.

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