Keine pauschalen Nächtigungsgelder ohne tatsächlichem Nachweis
Der Ansatz von pauschalen Nächtigungsgelder im Bereich des § 49 ASVG unterliegt dann der Sozialversicherungspflicht, wenn die tatsächliche Nächtigung nicht nachgewiesen werden kann bzw. auch tatsächliche Kosten angefallen sind, die der Dienstnehmer selbst zu tragen hat.(VwGH vom 14.5.2003, 2000/08/0124)
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