Wegfall einer vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer (Teil1/2)

vorzeitige AP wegen langer VersicherungsdauerNebeneinkünfte Prinzipiell kann die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter (Frauen 60 Jahre/Männer 65 Jahre) in Anspruch genommen werden. Hierfür muß eine lange Versicherungsdauer nachgewiesen werden (derzeit mindestens 420 bzw bis zu 450 Versicherungsmonate). Zu beachten sind insbesondere die Nebenverdienstgrenzen und deren Auslegung. Für alle Versicherten gilt grundsätzlich als Nebenverdienstgrenze der ASVG-Geringfügigkeitsbetrag in Höhe von monatlich EUR 309,38 bzw jährlich EUR 3.712,56 (für 2003). Wer mehr verdient, verliert die Frühpension. Bei Arbeitnehmern ist die Verdienstgrenze durch die GKK-Anmeldung leicht definiert. Wie sieht es aber nun bei land- und forstwirtschaftlichen, selbständigen oder gewerblichen Einkünften aus?weiter - siehe Teil 2/2

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