Highlights aus dem Abgabenänderungsgesetz 2003 (Entwurf)
ad Einkommensteuer:Die Übermittlung der Steuererklärungen ab 2003 soll elektronisch erfolgen. Für Einnahmen/Ausgaben/Rechner soll dabei die ergänzende postalische Übermittlung der EA-Rechnung samt Beilagen gänzlich entfallen - dafür elektronische Übermittlung der Einnahmen- bzw Ausgabekategorien. Bilanzierer haben bis auf weiteres die Jahresabschlüsse postalisch "nachzusenden".Achtung: Investitionsprämie - diese Regelung läuft per 31.12.2003 aus und wird voraussichtlich nicht verlängert. Daher also ev. geplante Investitionen eher vorziehen in 2003.ad Umsatzsteuer:Achtung Änderungsvorhaben beim Vorsteuerberichtigungszeitraum (§12/10 UStG). Dieser soll von 10 auf 20 Jahre verlängert werden! Bei Kalkulation von Vermietungsvorhaben und Prognoserechnungen sollte dies berücksichtigt werden.Gesetzwerdung bleibt jedoch noch abzuwarten.
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