Klage auf Ausstellung einer Umsatzsteuerrechnung ?

In der Praxis entsprechen nicht alle Rechnungen den Anforderungen an eine Umsatzsteuerrechnung i. S. d. § 11 UStG 1994. Eine dem § 11 UStG entsprechende Rechnung ist aber zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

Der Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung ist ein zivilrechtlicher und daher vor einem ordentlichen Gericht einzuklagen. Da ein gerichtliches Urteil nach herrschender Ansicht eine formgerechte Rechnung nicht ersetzt, erscheint es zielführender, unmittelbar Schadenersatz (inklusive Zinsen) gegenüber dem leistenden Unternehmer geltend zu machen.

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