Achtung: Nachversteuerung von Sonderausgaben-Versicherungsprämien

Sonderausgabe: Wann müssen Versicherungsprämien nachversteuert werden?


Werden die Ansprüche vor oder nach Beginn der Rentenzahlungen ganz oder zum Teil durch eine Kapitalzahlung abgegolten, sind die als Sonderausgaben abgesetzten Beträge nachzuversteuern.

Eine Nachversteuerung von Versicherungsprämien erfolgt auch, wenn die Ansprüche aus einem Lebensversichererungsvertrag - ohne Nachweis einer wirtschaftlichen Notlage - abgetreten, rückgekauft oder innerhalb von zehn Jahren verpfändet werden. Die Nachversteuerung erfolgt mit 30 % der steuerwirksamen Beträge. Im Falle von Rückvergütungen sind künftig Prämien bis zur Höhe des rückvergüteten Betrages nicht absetzbar.

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