GASTGEWERBE Kollektivverträge

Neue Kollektivverträge für das Gastgewerbe ab 1. Mai 2004


Ab 1. Mai 2004 gelten in der Gastronomie für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge neue Lohn- und Gehaltsordnungen sowie neue Zulagen.
Auf der Homepage der WIRTSCHAFTSKAMMER wurden in der Rubrik Kollektivverträge Links zu den jeweiligen Innungen gelegt, um Ihnen Zugang zu den einzelnen Lohn- und Gehaltsordnungen zu ermöglichen. Siehe www.wko.at

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