Außergewöhnliche Belastungen

Freibetrag für Gehbehinderte:


Für Körperbehinderte gibt es einen Freibetrag von 153 € monatlich, sofern sie infolge ihrer Gehbehinderung ein eigenes Fahrzeug für Privatfahrten benötigen. Die Geltendmachung dieses Pauschalbetrages setzt einen Nachweis der Gehbehinderung voraus (beispielsweise Befreiungsbescheid von der motorbezogenen Versicherungssteuer, Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung oder Behindertenpass mit der Feststellung der Gehbehinderung). Der Nachweis der Gehbehinderung ist auf Verlangen des Finanzamtes vorzulegen.

Die Kosten einer behindertengerechten Adaptierung des Kraftfahrzeuges können nicht geltend gemacht werden. Die Mehraufwendung eines Gehbehinderten für Benutzung eines eigenen Kfz können nur in Höhe des Pauschalbetrages von 153 € monatlich abgesetzt werden. Behinderte mit einer mindestesn 50%igen Erwerbsminderung ohne eigenes Kfz können Aufwendungen für Taxifahrten bis maximal 153 € monatlich geltend machen.

Quelle: Das Buch Steuerbuch 2003 vom BMF

Kommentare (0)