Absetzbare Spenden
Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen:
Die aktuelle Liste sämtlicher Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e des Einkommensteuergesetzes durch Bescheid einer Finanzlandesdirektion festgestellt wurde (Stand 31. 12. 2003) , ist auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at/steuern/einkommensteuer/erlaesse/spenden/spendenliste2003.htm zu finden |
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