Vertreterpauschale auch für handelsrechtliche Geschäftsführer

Das Werbungskostenpauschale steht auch einem handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH zu, wenn dessen Tätigkeit primär dem Abschluss von Rechtsgeschäften gewidmet ist und die Außendiensttätigkeiten zeitlich die Innendiensttätigkeiten überwiegen, auch wenn in zeitlich untergeordnetem Ausmaß Verwaltungsarbeiten anfallen, die mit der Funktion des handelsrechtlichen Geschäftsführers zusammenhängen (VwGH 2003/15/0044 vom 24. 2. 2005)

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