Ferialjobs – alles Wichtige über Familienbeihilfe, Steuern und Sozialversicherung
Der Nebenverdienst von Kindern über 18 Jahren führt erst dann zum Verlust der Familienbeihilfe, wenn das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Kindes € 8.725 pa überschreitet. Als endgültige Belastung muss meistens die Sozialversicherung in Kauf genommen werden, die Lohnsteuer kann bis zu einem Jahreseinkommen (ohne Sonderzahlung) von € 11.092 im Wege der Arbeitnehmerveranlagung zurückgeholt werden.
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