Vorsteuerrückvergütung bis 30.6.2005

Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern, die sie im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit im Jahr 2004 bezahlt haben, in vielen Ländern bis spätestens 30.6.2005 zurückholen. Die Frist ist meist nicht verlängerbar. Eine Liste der relevanten Internetadressen aller EU-Staaten sowie eine Übersicht über die Rückerstattungsfähigkeit der in der Praxis am häufigsten vorkommenden Vorsteuern soll die Rückerstattung erleichtern.

Kommentare (0)