automatische Datenweitergabe der Finanz an SV-Behörden - datenschutzverletzend ?
Der
Verfassungsgerichtshof prüft die Datenweitergabe der Steuerbehörden an
die gewerbliche Sozialversicherung. Derzeit geben die Finanzämter
sämtliche Steuerdaten an die Sozialversicherung der Selbstständigen und
Unternehmer weiter - und zwar ohne inhaltliche Differenzierung, wie
VfGH-Präsident Karl Korinek bei einer Pressekonferenz am 29. 3. 2006
meinte. Dagegen hat ein Rechtsanwalt Beschwerde eingelegt. Korinek hält
eine Datenschutzverletzung für möglich.
Quelle: APA
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