VwGH lehnt die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe für die Jahre 1996 bis 2001 ab

Der VwGH hat kürzlich die Anträge von zwei Dienstleistungsbetrieben auf Energieabgabevergü-tungen für die Jahre 1996 bis 2001 abgelehnt.

Er folgte dabei dem kurz zuvor ergangenen Urteil des EuGH in dieser Causa. Als Begründung für die Verweigerung der Rückvergütung haben VwGH und EuGH ausgeführt, dass eine (rückwirkende) Ausweitung der Energieabgabenvergütung deshalb nicht in Frage komme, weil schon die bestehende Energieabgabenvergütung für Produktionsbetriebe in den Jahren 1996 bis 2001 trotz rückwirkender Bewilligung durch die EU-Kommission eine EU-rechtlich unzulässige Beihilfe gewesen sei. Demnach müssen alle Dienstleistungsbetriebe (wie zB Hotels, Solarien, Wäschereien etc), die für die Jahre 1996 bis 2001 Vergütungsanträge gestellt haben, ihre Hoffnung auf Rückvergütung wohl endgültig begraben.

Keinen Einfluss hat die gegenständliche Entscheidung auf die seit dem Jahr 2002 bestehende Energieabgabenvergütung, die sowohl für Produktions- als auch für Dienstleistungsbetriebe gilt.

Quelle: ÖGWT

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