Spekulationsgewinn bei unbebauten Grundstücken

Für die teilweise Steuerfreiheit eines Spekulationsgewinnes bei unbebauten Grundstücken ist allein entscheidend, dass das Grundstück im Zeitpunkt der Veräußerung unbebaut ist. Die Begünstigung ist daher auch dann anwendbar, wenn zunächst ein bebautes Grundstück angeschafft und dann das Gebäude vor dem Verkauf abgerissen wird.

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