INFO zur steuerlichen Behandlung von Tickets für die EURO 2008

Laut einer Info des BMF können sogenannte „Hospitality Tickets“ für die EURO 2008, die unentgeltlich an Geschäftspartner abgegeben werden, zu 50 % als betrieblich veranlasster Werbeaufwand abgesetzt werden. Der Vorsteuerabzug steht in voller Höhe zu, wobei das Entgelt pauschal zu 25 % dem ermäßigtem Steuersatz von 10 % für Getränke und zu 75 % dem Normalsteuersatz von 20 % zugeordnet werden kann. Voraussetzung wird aber die Bekanntgabe der Identität des Geschäftspartners sein. Wird dies verweigert, kann die Finanz die steuerliche Absetzbarkeit zur Gänze streichen.

Tickets, die Rahmen einer Werbemaßnahme an Kunden verlost oder auf andere Art abgeben werden, können voll von der Steuer abgesetzt werden. Werden hingegen die Geschäftspartner nur zu einem Spiel der EURO 2008 ohne begleitende Werbemaßnahme eingeladen, sollen die Kosten dafür als Repräsentationsaufwand nicht absetzbar sein.

In Anbetracht der Preise für diese Tickets wird aber zu berücksichtigen sein, dass derartige Einladungen für Dienstnehmer (wenn der Wert gemeinsam mit anderen Zuwendungen einen Jahresbetrag von € 186 übersteigt) oder Geschäftspartner grundsätzlich einen steuerpflichtigen Vorteil darstellen können. Es ist zu hoffen, dass der österreichische Fiskus bei dieser Beurteilung – nach dem Vorbild der deutschen Finanz bei der WM 2006 – eine gewisse Toleranz zeigt.

 

Quelle: ÖGWT

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