Anwendungszeitpunkt steuerrelevanter OGH-Entscheidungen

Werden arbeitsrechtliche Ansprüche aufgrund eine OGH-Urteils nicht anerkannt (zB OGH-Urteil vom 29. März 2012, 9ObA148/11x betreffend Reisediäten von Montagetischlern), so ist die steuerliche Nichtanerkennung erst für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Jänner des zweitfolgenden Kalenderjahres anzuwenden, in dem die OGH-Entscheidung ergangen ist. Bis dahin bleiben die steuerfrei ausbezahlten Reisediäten steuerfrei.

Quelle: ÖGWT

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