Wie werden das Pendlerpauschale neu und der Pendlereuro beantragt?

Sollen das Pendlerpauschale und der Pendlereuro bereits bei der laufenden Gehaltsverrechnung berücksichtigt werden, ist dem Dienstgeber das neu aufgelegte Formular L34 vorzulegen. Wurde vom Arbeitnehmer bereits früher ein L34 abgegeben, ist alleine aufgrund der zusätzlichen Berücksichtigung des Pendlereuro ab dem 1.1.2013 kein neues L34 abzugeben. Da die neuen Regelungen erst im März 2013 im Parlament beschlossen wurden, muss der Arbeitgeber bei Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen bis 30. Juni 2013 verpflichtend die Lohnsteuer rückwirkend ab 1.1.2013 aufrollen. Der Antrag auf Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro kann alternativ auch im Wege der Arbeitnehmerveranlagung bzw der Einkommensteuererklärung gestellt werden. 

Quelle: ÖGWT

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