Vorsteuerrückerstattung rechtzeitig bis 30.6.2015 bzw 30.9.2015
Hat ein Unternehmen Vorsteuerbeträge im Ausland bezahlt, so ist es wichtig, die Fallfristen für die Rückerstattung exakt einzuhalten. Nur die Berücksichtigung des jeweils vorgegebenen Antragsprozederes gewährleistet eine Rückerstattung des Geldes.
Quelle: ÖGWT
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