Termin 01. Oktober 2016

Beginn Anspruchsverzinsung: ab 1.10.2016 werden für Nachzahlungen bzw Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung 2015 Anspruchszinsen (derzeit 1,38%) verrechnet. Wer für 2015 mit einer Steuernachzahlung rechnen muss, kann die Vorschreibung von Anspruchszinsen durch eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung vermeiden. Anspruchszinsen unter € 50 werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze). Hinweis: Anspruchszinsen sind ertragsteuerlich neutral. Zinsenaufwendungen sind daher steuerlich nicht absetzbar, Zinserträge dafür steuerfrei. In Anbetracht des derzeitig niedrigen Zinsniveaus kann es sich lohnen, die Abgabe der Steuererklärung hinauszuschieben, wenn man eine Gutschrift erwartet. Die Anspruchszinsen von 1,38% entsprechen einer Verzinsung vor Abzug der 25%igen KESt von immerhin 1,84%!


Quelle: ÖGWT

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