Neuregelung für Stipendien

Ab 2017 wird die unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von Stipendien nach der Rechtsprechung des VwGH saniert. Bislang judizierte der VwGH, dass Stipendien nur dann einen Einkommensersatz darstellen und damit steuerpflichtig sind, wenn sie während eines aufrechten (karenzierten) Dienstverhältnisses gewährt werden. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG) wurden nunmehr Stipendien ausdrücklich als Teil der selbständigen Einkünfte erfasst. Sie sind allerdings nur dann steuerpflichtig, wenn sie wirtschaftlich einen Einkommensersatz darstellen, wobei Stipendien in der Höhe der Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter nach § 27 StudienförderungsG ausdrücklich nicht als Einkommensersatz gelten.


Quelle: ÖGWT

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