Schaffung des Rechtsbehelfs der Vorlageerinnerung

Wurde bislang im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens ein Vorlageantrag nicht rechtzeitig dem BFG vorgelegt, so bestand kein Rechtsbehelf für die Partei die säumige Abgabenbehörde zur Vorlage an das Bundesfinanzgericht zu veranlassen. Die Einbringung der neu geschaffenen Vorlageerinnerung löst die Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts (und damit den Fristbeginn für den Fristsetzungsantrag gemäß § 38 VwGG) aus.


Quelle: ÖGWT

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