Übermittlung der Landesverwaltungsgerichtsentscheidungen betreffend Kommunalsteuer an das BMF

Seit 1.1.2017 müssen alle Landesverwaltungsgerichte ihre Beschwerdeentscheidungen in Sachen, die das Kommunalsteuergesetz betreffen, dem BMF unverzüglich zur Kenntnis bringen. Dem BMF wurde gleichzeitig ein Revisionsrecht gegen diese Entscheidungen beim VwGH eingeräumt. Diese Neuregelung dient offensichtlich der Vorsorge gegen uneinheitliche Rechtsprechungen der Landesverwaltungsgerichte in Kommunalsteuerangelegenheiten. Eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Kommunalsteuer wäre aber wohl leichter durch Übertragung der Entscheidungskompetenz an das Bundesfinanzgericht zu erreichen gewesen.


Quelle: ÖGWT

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