Zurücknahme einer Bescheidbeschwerde oder eines Vorlageantrags nach Eintritt der Verjährung
Mit dem AbgÄG 2016 wurden die Verjährungsbestimmungen der BAO weiter ausgehöhlt. Nunmehr dürfen hinterzogene Abgaben innerhalb eines Jahres ab Zurücknahme der Bescheidbeschwerde oder des Vorlageantrags trotz eingetretener Verjährung festgesetzt werden.
Quelle: ÖGWT
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