Änderung des Flugabgabegesetzes

Wie den Medien ohnedies vielfach zu entnehmen war, wird ab 1.1.2018 die Flugabgabe halbiert. Den Motiven des Gesetzgebers ist dazu entnehmen, dass mit der Absenkung der Flugabgabe den veränderten Rahmenbedingung im innereuropäischen Wettbewerb entsprochen werden und die Standortattraktivität erhöht werden soll. Die internationale Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien soll damit auch langfristig abgesichert werden.


Quelle: ÖGWT

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