VwGH zur begünstigten Besteuerung der gesetzlichen Abfertigung

Der VwGH hat entschieden, dass eine wesentliche Erhöhung des Gehalts wenige Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses – ohne dass dies durch Zusatzaufgaben des Dienstnehmers begründet wäre – nicht dazu führen kann, dass die auf Basis dieser erhöhten Bezüge berechnete Abfertigung als gesetzliche Abfertigung mit den begünstigten Steuersätzen versteuert werden kann. Im vorliegendem Falle wurden die Gehälter teilweise mehr als verdoppelt.


Quelle: ÖGWT

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