BMF-Info zur Aufteilung der Anschaffungskosten von bebauten Grundstücken im außerbetrieblichen Bereich

Bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung von im Privatvermögen vermieteten Gebäuden ist der Grundwert entweder pauschal mit bestimmten Prozentsätzen lt Grundanteil-Verordnung auszuscheiden oder z.B. durch ein Gutachten nachzuweisen. Die Anteile des Grund und Bodens und des Gebäudes können aus Praktikabilitätsgründen aber auch entsprechend dem Verhältnis von Grundwert zu Gebäudewert laut Grundstückswertverordnung glaubhaft gemacht werden. Das BMF hat in einer Information bekanntgegeben, dass die Ermittlung der Wertverhältnisse von Grund zum Gebäude auch für vor dem 1.1.2016 bereits vermietete Grundstücke, bei denen das Aufteilungsverhältnis ab dem 1.1.2016 angepasst werden muss, nach der Grundstückswertverordnung (die eigentlich nur für die Grunderwerbsteuer maßgebend ist) vorgenommen werden kann.


Quelle: ÖGWT

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