Unternehmertipp - Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13% des Gewinns, aber maximal € 45.350 pro Jahr. Für Gewinne bis € 175.000 steht ein GFB iHv 13% zu. Für Gewinne zwischen € 175.000 und € 350.000 können 7% und für Gewinne zwischen € 350.000 und € 580.000 4,5% als GFB geltend gemacht werden. Für Gewinne über € 580.000 gibt es keinen GFB.
Bis € 30.000 Gewinn steht der 13%ige GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag = € 3.900). Ist der Gewinn höher als € 30.000, so steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat. Als Investitionen kommen ungebrauchte, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens
4 Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen) oder bestimmte Wertpapiere in Frage.

Diese Wertpapiere müssen ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens 4 Jahre als Anlagevermögen gewidmet werden. Am einfachsten ist es nach wie vor, die für den investitionsbedingten GFB erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über € 30.000 durch den Kauf der begünstigten Wertpapiere zu erfüllen. Für den GFB angeschaffte Wertpapiere können jederzeit verpfändet werden. Um den GFB optimal zu nutzen, sollte etwa bis Mitte Dezember gemeinsam mit dem Steuerberater der erwartete steuerliche Jahresgewinn 2017 geschätzt und der voraussichtlich über € 3.900 (= Grundfreibetrag!) liegende Gewinnfreibetrag nach den oben dargestellten Stufen ermittelt und entsprechende Wertpapiere gekauft werden.


Quelle: ÖGWT

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