Tipp Arbeitgeber & Mitarbeiter: Steuerfreie Mitarbeiterrabatte vor dem Jahreswechsel

Die Neuregelung der Mitarbeiterrabatte sieht vor, dass Mitarbeiterrabatte solange als steuerfrei eingestuft werden, solange sie im Einzelfall 20% nicht übersteigen. Übersteigen Mitarbeiterrabatte im Einzelfall 20% des Fremdverkaufspreises, so sind sie insoweit steuerpflichtig, als ihr Gesamtbetrag im Kalenderjahr € 1.000 übersteigt. Mitarbeiterrabatte sind allerdings nur dann steuerfrei, wenn sie allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.


Quelle: ÖGWT

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