Tipp für alle: Wertpapierverluste realisieren

Die im Rahmen der Budgetsanierung eingeführte neue Besteuerung von Wertzuwächsen bei Aktien und sonstigen Kapitalanlagen ist seit 1.4.2012 in Kraft. Für Gewinne von Verkäufen von sogenanntem „Neuvermögen“ im Jahr 2017 fällt die Wertpapiergewinnsteuer iHv 27,5% an. Zum „Neuvermögen“ zählen alle seit dem 1.1.2011 erworbenen Aktien und Investmentfonds sowie alle anderen ab dem 1.4.2012 entgeltlich erworbenen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen, Derivate).


Quelle: ÖGWT

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