Jahresbeleg Registrierkassa bis 15.02.2018

Zum Abschluss Ihres Geschäftsjahres müssen Sie mit jeder Registrierkasse einen Jahresbeleg erstellen.
Die Überprüfung des Jahresbeleges (manuell oder automatisiert) muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres passieren. Dies gilt auch, wenn diese verpflichtende Überprüfung durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgt. Bitte beachten Sie diese Frist, denn eine Prüfung nach dem 15.2. könnte als Finanzordnungswidrigkeit ausgelegt werden.
Eine übersichtliche Anleitung dafür finden sie unter folgendem Link:

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unte...


Quelle: BMF

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