1.6.2018: Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers VERSCHOBEN auf 16.08.2018

Seit heuer sind Rechtsträger bzw deren geschäftsführende Organe verpflichtet, die Angaben hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Eigentümer einzuholen, aktuell zu halten und der Registerbehörde mitzuteilen. Bis zum 1.6.2018 muss die erstmalige Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer für bestehende Rechtsträger erfolgen (für ab Mai 2018 neu gegründete Rechtsträger - Meldung innerhalb von 4 Wochen ab Eintragung im Firmenbuch). Die betroffenen Rechtsträger (insbesondere Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Vereine und Stiftungen mit Sitz im Inland) müssen die Meldungen über das Unternehmerserviceportal (USP) machen. Einen ausführlichen Beitrag dazu können Sie in der KlientenInfo 1/2018 nachlesen. Ihr bevollmächtigter Steuerberater kann Sie dabei gerne unterstützen oder ab 2.5.2018 für Sie die Meldungen abgeben.

Am 16.05.2018 wurde von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ein Sondernewsletter versendet, in dem bekannt gegeben wurde, dass aus organisatorischen und technischen Gründen der erste Lauf des automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens auf den 16. August 2018 verschoben wurde.



Quelle: ÖGSW, KSW

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