25.5.2018: DSGVO

Mit 25.5.2018 treten die Bestimmungen EU-DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) 2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt muss jedes Unternehmen (unabhängig von der Branche), das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (zB eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt), alle Datenanwendungen und Geschäftsprozesse an die neue Rechtslage angepasst haben. Dafür entfällt die Meldepflicht an das Datenverarbeitungsregister (DVR) und die Anführung einer DVR-Nummer. Siehe dazu ausführlich den Beitrag in der KlientenInfo 6/2017.

In Anbetracht der Komplexität der Materie und der möglichen hohen Strafen (bis zu € 50.000 bzw € 20 Mio) ist es jedenfalls empfehlenswert, sich bei der Umsetzung von Experten unterstützen zu lassen.


Quelle: ÖGSW

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