VwGH: Verluste aus der Konvertierung von Fremdwährungskrediten sind voll ausgleichs-fähig
Der VwGH hat in einem Erkenntnis zu Verlusten aus der Konvertierung von betrieblichen Fremdwährungskrediten Stellung genommen. Demnach sind Verbindlichkeiten zwar als negative Wirtschaftsgüter, nicht aber als Finanzvermögen einzustufen. Der Konvertierungsverlust eines Fremdwährungsdarlehens ist daher nicht nur bloß mit 55 % (bzw nach alter Rechtslage zur Hälfte) ausgleichsfähig.
Konsequenterweise müssen daher im Privatvermögen entsprechende Gewinne oder Verluste unter die Spekulationsgewinnbesteuerung fallen und sind nur innerhalb der Ein-Jahresfrist relevant.
Quelle: ÖGSW
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