Steuerlich verwertbare Spenden

Gerade vor dem Jahresende werden Unternehmer von den verschiedensten Institutionen um Spenden gebeten. Dabei ist zu beachten, dass freiwillige Spenden prinzipiell nicht absetzbar sind. Praktisch gibt es aber, wie bekannt, eine Menge Ausnahmen, zB Spenden mit Werbecharakter (Sponsoring), Spenden an Katastrophenopfer, Rettungsautofinanzierung, Spenden von Politiker, Spenden an bestimmte Museen, usw.Die aktuelle Liste aller steuerlich begünstigten Spendenempfänger (dh. abzugsfähig beim Spender) finden Sie unter

www.bmf.gv.at/steuern/einkommensteuer/erlaesse/spenden/_start.htm

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