steuerfreie Weihnachtsgeschenke

Beschenkt der Unternehmer seine Angestellten, so ist dies als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer zu unterwerfen. Bekanntlich gibt es aber mehrere Freibeträge, und zwar:- Betriebsfeiern: Freibetrag EUR 365 pro Kopf/Jahr (Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, Firmenjubiläum usw)- Sachgeschenke: zusätzlicher Freibetrag EUR 186 pro Kopf/Jahr Die tatsächliche Teilnahme an den Feiern ist für die Steuerfreiheit jedoch unerheblich.Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftsicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden und für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen, sind ebenso (lohn)steuerfrei.

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