Ärzte-Gruppenpraxen steueroptimal zusammenschließen

Seit 2001 ist auch Ärzten die Vergesellschaftung in Form der neu geschaffenen Gruppenpraxen möglich.Eine Inanspruchnahme der Begünstigungen im Rahmen des Umgründungssteuerrechtes bietet sich für die Bildung einer Gruppenpraxis an.Die einzig erlaubte Rechtsform einer Gruppenpraxis ist die offene Erwerbsgesellschaft. Als persönlich haftende Gesellschafter dürfen nur zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte und Dentisten beteiligt sein. Ausgangsbasis für eine steuerschonende Umgründung kann eine Einzelordination oder eine bestehende Apparate- bzw Ordinationsgemeinschaft sein.Für alle Fragen iZm Ärzte-Zusammenschlüssen stehen wir jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.

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