Ab 2003 sind wieder regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) abzugeben

Soweit die schlechte Nachricht. Als Entschärfung ist vorgesehen, die Einreichung auch elektronisch per Computer durchführen zu können.Ausgenommen sind "Kleinunternehmer": "... entfällt für Unternehmer, deren Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überstiegen haben,die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung." D.h., bei Jahresumsätzen bis EUR 100.000,- ändert sich nichts.

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