Aus dem aktuellen Regierungsprgramm:
Altersteilzeit - Verlängerung über den 31.12.2003 hinaus:Allderdings Beschränkung auf 5 Jahre; Abschaffung der Möglichkeit des Blockens. Die Ersatzkraftstellung bei Altersteilzeit wird wieder eingeführt. Altersteilzeitgeld im höchstmöglichen Ausmaß wird seitens des AMS nur bei Einstellung einer Ersatzkraft zur Auszahlung gebracht. Ohne Ersatzkraftstellung wird ein aliquoter Teil ausgezahlt.Anspruch auf Teilzeit für Eltern: Anspruch auf Teilzeit und flexible Arbeitszeitregelung für Eltern von Kindern bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres oder bis Schuleintritt bei gleichzeitigem Recht auf Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung. Dies gilt für Arbeitnehmer mit mehr als 3 Jahren Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern. Kommt innerhalb von 14 Tagen keine Vereinbarung zwischen AG und AN über Inanspruchnahme (Dauer, Umfang, Lage) einer Teilzeitbeschäftigung zustande, hat der AG über Ersuchen des AN innerhalb einer Woche eine „Schiedsstelle" anzurufen, die als sozialpartnerschaftlich besetztes Kollegialorgan mit richterlichem Einschlag einzurichten ist.Die Umsatzsteuersondervorauszahlung (13. USt-Zahlung) soll ab dem Jahr 2004 entfallen.
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