Neues aus der Arbeitslosenversicherung (AMPFG) - Teil 1 - Altersübergangsgeld

Neben den pensionsrechtlichen Änderungen kommt es auch zu einigen Neuerungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Die Regelungen werden voraussichtlich mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten.Altersübergangsgeld (§§ 39, 39a ALVG)Personen, die eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben und für die der Arbeitgeber Alterteilzeit gemäß § 27 ALVG erhalten hat, haben Anspruch auf ein Übergangsgeld, wenn sie nach Ende des Dienstverhältnisses arbeitslos sind und wegen Anhebung des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension noch nicht die Voraussetzungen für eine Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung erfüllen. Das Altersteilübergangsgeld gebührt in der Höhe des um 20% erhöhten Grundbetrages des Arbeitslosengeldes zuzüglich allfälliger Familienzuschläge.Das Übergangsgeld gebührt aber auch Personen, die zwar das Mindestalter für die vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit in den Jahren 2004 bis 2006 erfüllen, jedoch aufgrund der Abschaffung dieser Pensionsart eine reguläre Alterspension in Anspruch nehmen müssen. Diese Personen können ebenfalls bis zur Inanspruchnahme der Alterspension das Übergangsgeld in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens 12 Monate arbeitslos waren und trotz intensiver Bemühungen keine neue Beschäftigung antreten konnten.

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