Endbesteuerung - auch für ausländische Fondserträge - ausländische Kapitaleinkünfte bekommen "Inländerstatus"

Die Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte wird der Besteuerung inländischer Kapitaleinkünfte angeglichen. Zum Teil kommt es auch zur KESt-Endbesteuerung mit 25% (direkt bei Ausschüttung durch den Fonds), thesaurierte Fondserträge werden einer KESt-ähnlichen Besteuerung im Wege der Jahersveranlagung unterliegen.im Detail (Quelle: Wienerzeitung):Die steuerliche Behandlung inländischer Investmentfondserträge (mit KESt-Abzug und Endbesteuerung) soll also in folgender Weise auch auf ausländische Fondsanteile ausge-weitet werden: 1.Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds unter-liegen der Kapitalertragsteuer mit Endbesteuerungswirkung; 2.Thesaurierte Fondserträge unterliegen einer KESt-ähnlichen Besteuerung, die jedenfalls im Wege einer Veranlagung erfolgt. Die Höhe des Steuersatzes beträgt in beiden Fällen 25% und ist damit gleich hoch wie bei inländischen Fondserträgen. Dieses Gleichstellungskonzept soll künftig auch auf Erträge aus (ausländischen) Direktveranlagungen anwendbar sein: auf Zinsen aus ausländischen Bankeinlagen, auf Kupons von im Ausland liegenden Festverzinslichen sowie auf Ausschüttungen auf Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften. Auch hier jeweils unter Anwendung eines Steuersatzes von 25%.

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