Behinderungsbedingte Aufwendungen (z.B.: Badeinbau) steuerlich absetzbar

Klarstellung durch den Verfassungsgerichtshof:Der VfGH hat entschieden (B 785/02 vom 13. 3. 2003) , dass die Mehraufwendungen für den Einbau eines behindertengerechten Bades und eines behindertengerechten WCs bei der Besteuerung des Einkommens als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind. Ein Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der eine Berücksichtigung dieser Mehrkosten nicht zuerkannt hatte, wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Mehr dazu unter www.vfgh.gv.at

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