Studienbeitrag absetzbar

Gebühren für Fachhochschulstudien bzw Fortbildungen an Akademien sind absetzbar, die Semester-Studiengebühr für ein ordentliches Universitätsstudium bisher nicht. Das Budgetbegleitgesetz sieht dies nun vor. Achtung: mit ev. Konsequenzen für Familienbeihilfen bzw Nebenverdienstgrenzen.Hinweis: gilt nur für die Studiengebühr, nicht für Fahrtkosten, Kopierkosten iZm ordentlichen Studien.

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