Unternehmer bauen günstiger !

Mit seiner Entscheidung vom 8.5.2003 hat der EuGH die unechte Steuerbefreiung für den Verwendungseigenverbrauch von Gebäuden für richtlinienwidrig erklärt. Das heißt:UNTERNEHMER werden gegenüber Nichtunternehmern aufgrund dieser EuGH-Judikatur VORTEILE haben. Warum: Prinzipiell haben Bauherrn bei der Errichtung eines Privathauses den vollen Bruttopreis zu zahlen. Wird dagegen das Gebäude von einem Bauherrn, der - wenn auch nur kleine Teile - unternehmerisch nutzt, errichtet, wirkt sich nur der NETTOBETRAG aus (da VSt-Abzug). Die resultierende Eigenverbrauchsbesteuerung ist zeitlich nachgelagert (ab Nutzung des Gebäudes) und bringt daher einen Zinsvorteil. Selbst bei einem Zinsniveau wie dem aktuellen kann sich eine große Kostendifferenz ergeben. Für Fragen hierzu stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

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