STEUERN SPAREN MIT IMMOBILIEN

Eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen, sind Verlustbeteiligungsmodelle. Mit sogenannten Vorsorgewohnungen kann man bei geringem Kapitaleinsatz und steuerlichen Vorteilen einen langfristigen Wert schaffen. Die Finanz prüft hierbei jedoch sehr genau, ob durch das Investment in späteren Jahren insgesamt ein Gewinn entsteht. Verluste entstehen zunächst vor allem durch Finanzierungs- und Beratungskosten während der Bauphase. Für die Finanz sollte eine Prognoserechnung vorbereitet werden, die zeigt, dass die Vermietung in Zukunft einen Über-schuss ergibt.Im Falle der Vermietung von Zinshäusern, beträgt der zulässige Gesamtzeitraum 25 Jahre, bei Vermietung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen beträgt dieser Zeitraum 20 Jahre. Für die Bauzeit verlängert sich der Zeitraum jeweils um bis zu drei Jahre.Achtung:Wird die Immobilie verkauft, bevor man einen Überschuss erzielt, kann es sein, dass die Verluste nachträglich aberkannt werden (Ausnahme: unvorhersehbare Ereignisse)!Baukostensenkung durch Vorsteuerholung!Da der Vermieter unternehmerisch auftritt, kann die bei neu errichteten Objekten im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden. In weiterer Folge ist die Vermietung umsatzsteuerpflichtig vorzunehmen (10% bei Vermietung für Wohnzwecke, 20 % bei Vermietung für Geschäftsleute).Achtung:Wird das Objekt innerhalb von 10 Jahren wieder verkauft, muss ein Teil der Vorsteuer wieder an das Finanzamt zurückbezahlt werden. Dieser Zeitraum soll ab dem Jahr 2004 von 10 auf 20 Jahre erhöht werden.

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