LEHRENDE UND VORTRAGENDE – FREIE DIENSTNEHMER
Seit Anfang 2003 sind alle die nebenberuflich lehren oder vortragen „Freie Dienstnehmer“. Dies bedeutet, dass sie für die Einkommensversteuerung selbst Sorge zu tragen haben. Anders ist dies in der Sozialversicherung: Dort ist eine ASVG-Versicherung wie bei echten Dienstnehmern gegeben. Die Beitragssätze betragen 13,5 % für den Dienstnehmer und 17,2 % für den Dienstgeber. Vorteil: Es gibt eine großzügige pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 537,78 pro Monat. Bei Monatseinnahmen bis zu dieser Höhe kommt es daher zu keiner Sozialversicherungspflicht.Beachtet:Für die Geltendmachung der Aufwandsentschädigung muss folgender Satz auf die Honorarnote geschrieben werden: „Ich beanspruche das monatliche Aufwandspauschale gemäß § 49 Abs. 7 ASVG in Höhe von EUR 537,78 pro Monat“. Achtung: Das Aufwandspauschale ist aber in der Honorarnote nicht abzuziehen und kann daher auch steuerlich nicht geltend gemacht werden. Sie stellt eine sozialversicherungsrechtliche Fiktion dar.Ist man nicht das ganze Jahr tätig, gibt es Durchrechnungsregelungen pro Semester (Jänner-Juni, Juli-Dezember).Für Detailfragen hierzu steht Ihnen das elixa Beratungsteam jederzeit gerne zur Verfügung.
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