Die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer - die Tarifstufen

Derzeit ist die Änderung der Tarifstufen auf 0%, 20%, 40%, 50% in Diskussion - wie aber wird die Einkommensteuer derzeit berechnet...

Derzeit gültige Tarifstufen (ab 2002):

Einkommen ................................ %-Sätze
bis 3.640,00 € ............................ 0 %
über 3.640,00 € bis 7.270,00 € .... 21 %
über 7.270,00 € bis 21.800,00 € .... 31 %
über 21.800,00 € bis 50.870,00 € .... 41 %
über 50.870,00 € ............................. 50 %

ein BEISPIEL:
Das steuerpflichtige Jahreseinkommen 2002 beträgt 21.000,00 €. Davon fallen 3.640,00 € in die erste Tarifstufe zu 0 %, 3.630,00 € in die zweite Tarifstufe zu 21 % (762,30 €) und die restlichen 13.730 € in die dritte Tarifstufe zu 31 % (4.256,30 €). Tarifsteuer ohne Absetzbeträge daher 5.018,60 €.

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