Auslands-Tages/Nächtigungssätze
Die derzeit gültigen, absetzbaren Tages- und Nächtigungsgelder betragen wie folgt:
Auslandsreisen
Tages- und Nächtigungsgelder im Ausland können vom Arbeitgeber mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten steuerfrei ausgezahlt werden. Nächtigungskosten inklusive Frühstück können auch laut Belegen im tatsächlich entstandenen Ausmaß steuerfrei abgegolten werden.
Nachstehend die aktuellen Tages- und Nächtigungsgebühren für die österreichischen Anrainerstaaten und die Vereinigten Staaten:
Land* | Tagesgeld in EUR | Nächtigungsgeld in EUR |
Deutschland | 35,30 | 27,90 |
Italien | 35,80 | 27,90 |
Liechtenstein | 30,70 | 18,10 |
Schweiz | 36,80 | 32,70 |
Slowakei | 27,90 | 15,90 |
Slowenien | 31,00 | 23,30 |
Tschechien | 31,00 | 24,40 |
Ungarn | 26,60 | 26,60 |
USA | 52,30 | 42,90 |
* Für bestimmte Großstädte (z. B. Rom, Mailand, New York, Washington) und Grenzgebiete (z. B.Freilassing) bestehen eigene Sätze. Die kompletten Auslandsreisesätze finden Sie im Anhang zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002.
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